Ausschreibung und Angebote
Wird ein Auftrag im offenen oder selektiven Verfahren öffentlich ausgeschrieben oder werden die Unterlagen im Einladungsverfahren an einen bestimmten Unternehmerkreis versendet, befindet man sich im Bereich der formellen und gesetzlich geregelten Vergabeverfahren. Das Beschaffungsgesetz sieht hierfür spezifische Mittel vor, welche im Rahmen der einzelnen Verfahren herangezogen werden müssen.