Teilnahmebedingungen
Die Teilnahmebedingungen umfassen alle unternehmensspezifischen Nachweise, welche im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung und der Einhaltung weiterer in den Ausschreibungsunterlagen beschriebener Vorgaben von einem Unternehmen erbracht werden müssen. Erfüllt ein Unternehmen die Anforderungen an die Teilnahmebedingungen nicht, wird es grundsätzlich vom Verfahren ausgeschlossen.
Die auftraggebende Stelle kontrolliert hierbei, dass alle für die Erfüllung der Teilnahmebedingungen notwendigen Unterlagen eingereicht wurden. Die Kantonale Fachstelle für öffentliche Beschaffungen überprüft, ob eine gültige GAV- bzw. Treuhänderbestätigung vorliegt. Teilnahmebedingungen sind beispielsweise:
Teilnahmebedingung | Nachweise |
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Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit | Handelsregisterauszug, Betreibungsregisterauszug, Auszug der Ausgleichskasse, AHV, IV, EO, ALV, Bestätigung der SUVA, ESTV, etc. |
Bestätigung über die Einhaltung der Arbeitsbedingungen | GAV-Bestätigung oder Bestätigung einer Treuhandfirma, dass die orts- und branchenüblichen Arbeitsbedingungen eingehalten werden. |
Versicherung des Anbieters | Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung der Einzelfirma oder der Bietergemeinschaft. |
Bewilligungen | Beilage einer für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Bewilligung (z.B. Installationsbewilligung). Falls nur in der Schweiz gültig, müssen vergleichbare Bewilligungen zugelassen werden. |
Termineinhaltung | Bestätigung der Einhaltung vorgegebener Termine oder eines vorgegebenen Terminplanes. |
Qualitätssicherung des Anbieters | Beilage eines Zertifikates in den Bereichen Nachhaltigkeit, Sicherheit oder Qualitätsmanagement mit Bezug auf die ausgeschriebene Leistung. Gleichwertige Zertifikate müssen zugelassen werden. |