Angebotseingabe

Angebote können Sie per Post an folgende Adresse versenden:

Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt
Kantonale Fachstelle für öffentliche Beschaffungen (KFöB) 
Münsterplatz 11
CH-4001 Basel

oder werktags von 8.00-12.15 Uhr und 13.15-17.00 Uhr (Freitags bis 16.00 Uhr) im Kundenzentrum des Bau- und Verkehrsdepartementes im Erdgeschoss abgeben.

Die Angebote müssen der Kantonale Fachstelle für öffentliche Beschaffungen (KFöB) spätestens zum Zeitpunkt der angegebenen Eingabefrist vorliegen. Verspätet eingetroffenen Angebote können leider nicht berücksichtigt werden. Bei offenen und selektiven Verfahren sind alle Anbietenden berechtigt, während der Öffnung der Angebote direkt nach Ablauf der Eingabefrist im Sitzungszimmer 13 des Bau- und Verkehrsdepartementes im Erdgeschoss anwesend zu sein.

Die Angebote müssen alle Informationen entsprechend den formulierten Bedingungen in den Ausschreibungsunterlagen enthalten. Falls diese nicht erfüllt sind oder ein Angebot unvollständig ist, ist es vom Verfahren auszuschliessen.

Angebotsbeilagen

Ihrem Angebot muss eine Bestätigung beigelegt werden, aus welcher ersichtlich ist, dass die branchenüblichen Arbeitsbedingungen, insbesondere die Bestimmungen über Löhne, Arbeitszeit, Lohnzuschläge und Sozialleistungen, dauernd und vollumfänglich eingehalten werden.

Dies erfolgt mittels Beilage einer Bestätigung über die Einhaltung der gesamtarbeitsvertraglichen Bestimmungen (GAV) durch die zuständige Paritätische Kommission oder einer dazu bevollmächtigten, anerkannten und unabhängigen Stelle. Alternativ kann eine Bestätigung einer Treuhandfirma, welche Mitglied von EXPERT Suisse, TREUHAND Suisse oder RAB Revisionsaufsichtsbehörde ist.

Mehr zu der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Gesamtarbeitsverträgen finden Sie unter:
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO – Thema Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Gesamtarbeitsverträgen

Einhaltung minimaler Arbeitsbedingungen in der Zeit eines vertragslosen Zustands im Bauhauptgewerbe ab dem 1. Januar 2016. Nachweis_LMV ohne AVE (PDF, 24 KB)