Zuschlagspublikation

Der Zuschlag wird in den offenen und selektiven Verfahren im Kantonsblatt Basel-Stadt und auf der Internetplattform www.simap.ch publiziert. Im Einladungsverfahren erfolgt die Publikation einzig im Kantonsblatt Basel-Stadt. Mit der Zuschlagspublikation wird mitgeteilt, an welche Anbieterin oder Anbieter und zu welchem Betrag der Auftrag vergeben wird.

Es ist vorgesehen, dass alle beteiligten Unternehmen vor der Zuschlagspublikation über die bevorstehende Veröffentlichung informiert werden. Die Information wird per E-Mail an die Adresse versendet, welche in den offenen und selektiven Verfahren bei der Registrierung auf simap.ch oder im Einladungsverfahren in den Ausschreibungsunterlagen angegeben wurde.

Gegen den Zuschlag kann innerhalb einer Frist von zehn Tagen ab Publikation Rekurs beim Verwaltungsgericht Basel-Stadt eingereicht werden. Soweit es sich nicht aus der Zuschlagspublikation ergibt, können die Beteiligten innerhalb von fünf Tagen verlangen, dass ihnen durch einen weiteren Entscheid eröffnet wird, aus welchen wesentlichen Gründen ihr Angebot nicht berücksichtigt wurde und worin die ausschlaggebenden Merkmale und Vorteile des berücksichtigten Angebotes liegen.