Vertrag

Der Vertrag zwischen der auftraggebenden Stelle und dem im Zuschlag berücksichtigten Unternehmen kann abgeschlossen werden, sofern innerhalb der zehntägigen Rekursfrist kein Rekurs beim Verwaltungsgericht eingegangen ist. Durch den Abschluss des privatrechtlichen Vertrages unterliegt der Auftrag nicht mehr dem öffentlichen Beschaffungsrecht.

Die Festlegung der Vertragskonditionen erfolgt von der auftraggebenden Stelle und wird den Anbietenden in der Regel anhand eines Vertragsentwurfes zusammen mit den Ausschreibungsunterlagen bekanntgegeben. Der Inhalt der Ausschreibungsunterlagen ist Bestandteil des Vertrages.