Zuschlag

Der Zuschlag erfolgt im jeweiligen Verfahren an das Unternehmen mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebot und dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. In den offenen und selektiven Verfahren wird der Zuschlag im Kantonsblatt Basel-Stadt und auf der Internetplattform www.simap.ch publiziert. Im Einladungsverfahren erfolgt die Publikation im Kantonsblatt Basel-Stadt.

Gegen den Zuschlag kann innerhalb einer Frist von zehn Tagen ab Publikation Rekurs beim Verwaltungsgericht Basel-Stadt eingereicht werden. Soweit es sich nicht aus der Zuschlagspublikation ergibt, können die Beteiligten innerhalb von fünf Tagen verlangen, dass ihnen durch einen weiteren Entscheid eröffnet wird, aus welchen wesentlichen Gründen ihr Angebot nicht berücksichtigt wurde und worin die ausschlaggebenden Merkmale und Vorteile des berücksichtigten Angebotes liegen. Die erweiterte Begründung muss eine Rechtsmittelbelehrung enthalten (§ 30 Abs. 1 i.V.m. § 27 Abs. 2 BeG).

Die Bestimmungen zum Zuschlag sind in § 26 und § 27 des Gesetzes über öffentliche Beschaffungen des Kantons Basel-Stadt (BeG) sowie in § 30 und § 31 der Verordnung zum Gesetz über öffentliche Beschaffungen (BeV) aufgeführt.