Rechtliche Grundlagen
Innerhalb der Schweiz unterstehen die Kantone und der Bund jeweils unterschiedlichen gesetzlichen Bestimmungen. Auf kantonaler Ebene sind die jeweiligen kantonalen Erlasse sowie die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) und die dazugehörenden Vergaberichtlinien massgebend. Auf Bundesebene gilt anstelle der interkantonalen und kantonalen Gesetzgebung das Bundesrecht. Die Bestimmungen in den Staatsverträgen sowie im übergeordneten Bundesrecht sind sowohl für die Kantone als auch für den Bund verbindlich.
Bei Vergaben des Kantons Basel-Stadt kommen insbesondere die folgende Rechtsgrundlagen zur Anwendung:
Staatsverträge
- Revidiertes Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen vom 15. April 1994 (Stand 1. Januar 2021, GPA, SR 0.632.231.422)
- Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens (Bilat. Abk., SR 0.172.052.68), in Kraft seit 1. Juni 2002
Übergeordnetes Bundesrecht
- Bundesgesetz über den Binnenmarkt (Binnenmarktgesetz, BGBM, SR 943.02) vom 6. Oktober 1995
- Bundesgesetz über die flankierenden Massnahmen bei entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und über die Kontrolle der in Normalarbeitsverträgen vorgesehenen Mindestlöhne (Entsendegesetz, EntsG, SR 823.20) vom 8. Oktober 1999
Interkantonales Recht
Kantonales Recht
Weisungen und Vereinbarungen
Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft
Kanton Basel-Stadt
Weisung betreffend Zahlungsfristen der kantonalen Verwaltung vom 16. August 2011 (PDF, 32 KB)
Bau- und Verkehrsdepartement
Weisung betreffend Vergabe von Reprographieaufträgen vom 28. August 2019 (PDF, 508 KB)
Auf Bundesebene kommen neben den Staatsverträgen und dem übergeordneten Bundesrecht folgende Rechtsgrundlagen zur Anwendung (für Kantone nicht massgebend):