Rechtliche Grundlagen

Innerhalb der Schweiz unterstehen die Kantone und der Bund jeweils unterschiedlichen gesetzlichen Bestimmungen. Auf kantonaler Ebene sind die jeweiligen kantonalen Erlasse sowie die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) und die dazugehörenden Vergaberichtlinien massgebend. Auf Bundesebene gilt anstelle der interkantonalen und kantonalen Gesetzgebung das Bundesrecht. Die Bestimmungen in den Staatsverträgen sowie im übergeordneten Bundesrecht sind sowohl für die Kantone als auch für den Bund verbindlich.

Bei Vergaben des Kantons Basel-Stadt kommen insbesondere die folgende Rechtsgrundlagen zur Anwendung:

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Auf Bundesebene kommen neben den Staatsverträgen und dem übergeordneten Bundesrecht folgende Rechtsgrundlagen zur Anwendung (für Kantone nicht massgebend):

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