Vergabeverfahren
Das Beschaffungsgesetz sieht für öffentliche Vergaben vier verschiedene Vergabeverfahren vor. Wesentlich für die Einordnung in das jeweilige Verfahren sind die Art und der geschätzte Wert eines Auftrages. Pro Verfahrensart erfolgt zudem die Unterscheidung, ob eine Beschaffung dem Staatsvertragsbereich oder dem Binnenmarktbereich zugeordnet wird. Bei Verfahren im Staatsvertragsbereich unterstehen die Beschaffungen zusätzlich zur kantonalen beziehungsweise interkantonalen Gesetzgebung dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA). Die Ausnahme bildet das Einladungsverfahren, welches nur in der kantonalen und interkantonalen Rechtsordnung vorgesehen ist.
Mehr zu den einzelnen Verfahren sind nachfolgend unter der entsprechenden Verfahrensart zu finden:
Zusätzlich sieht das Beschaffungsgesetz die Möglichkeit der Durchführung von Wettbewerben vor.